Posts Tagged ‘Recht auf Gesundheit’

Geltendes Recht ….

Meine Damen und Herren,
Liebe Mitbürger, liebe Freunde,

Im Artikel 25 postuliert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Anspruch eines jeden Menschen auf ein soziales Existenzminimum und auf ein System der sozialen Sicherheit.

Liebe Leute, das sind die Allgemeinen Menschenrechte,
und wie WIR das so sehen, werden die Menschenrechte, in den europäischen Staaten mit Füssen getreten, …..
WACHT mal ALLE AUF, die allgmeinen Menschenrechte sind im Verfassungsrang, also GELTENDES RECHT und RECHT ist, was RECHT ist!!!!!

…. Recht ist, was Recht ist ….

Jeder Mensch hat hier nach einen Anspruch auf die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für sich selbst und seine Familie, der ihm Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich
Nahrung,
Kleidung,
menschenwürdiger Wohnung,
ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet;
auf eine Sozialversicherung als soziale Absicherung gegen Alter,
Arbeitslosigkeit,
Krankheit,
Invalidität (Erwerbsunfähigkeit),
Verwitwung und unverschuldeten Verlust seiner Unterhaltsmittel.

Der UNSozialpakt nimmt das Recht auf soziale Absicherung in Artikel 9 und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard in Artikel 11 wieder auf und trifft hierzu detailiertere — und für die Vertragsstaaten verbindliche — Regelungen.

Darüber hinaus — quasi im Vorgriff auf die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention — verpflichtet Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Staaten zu Schutz und Hilfe für Mutter und Kind, und zwar gleichermaßen für eheliche und uneheliche Kinder. Diese besondere Hilfe und Unterstützung wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jedoch nicht weiter beschrieben, Art. 25 Abs. 2 beschreibt insoweit nur einen Programmsatz, der alle Staaten zu besonderer Fürsorge für Mütter und ihre Kinder verpflichtet.
und LEUTE; lesen bildet,
weil dann kennt man auch seine RECHTE!!!!
ff – http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

Meldet Euch, werden WIR gemeinsam und zusammen AKTIV,
WIR sollten uns diesbezueglich koordinieren, und gemeinsam und …..

…. miteinader und füreinander, Brücken schlagen ….

und zu GUTER LETZT, meine Damen und Herren,
liebe Mitbürger, liebe Freunde,
eines sollte JEDER WISSEN, nämlich den ersten Artikel des B-VG( Bundesverfassungsgesetz )
1. Artikel:
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

mfg
Harald Matschiner alias PEACEMAKER, a „grader Michl“
Sprecher der des GP
http://menschen21.wordpress.com
und/oder
https://wirkandidieren.wordpress.com

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